Allgemeine Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
der Fiberoptic-Solution GmbH & Co. KG
1.) Allgemeines
Als Lieferbedingungen, wenn nichts anderes vereinbart, gelten die
„Allgemeinen Lieferbedingungen für Erzeugnisse und Leistungen
der Elektroindustrie“ und die Zusatzbedingungen der nachfolgenden
Positionen 2 - 10.
2.) Angebote
und Auftragserteilung
Angebote erfolgen freibleibend und haben eine Gültigkeit von
30 Tagen. Aufträge sind erst dann rechtsverbindlich angenommen,
wenn eine schriftliche Auftragsbestätigung erteilt ist. Als
Auftragsbestätigung gilt auch der Lieferschein oder die Rechnung.
3.) Preise und
Zahlungsbedingungen
Es gelten die am Tage der Lieferung gültigen Preise. In den
Preisen sind keine Verpackungs- und Versandkosten enthalten, wenn
nichts anderes vereinbart ist. Zu den Preisen ist die jeweils gesetzlich
vorgeschriebene Mehrwertsteuer hinzuzurechnen.
Die Zahlungen sind, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart
ist, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsausgangsdatum rein netto
zu leisten.
4.) Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung
aller der Firma Fiberoptic-Solution GmbH & Co. KG zustehenden
Ansprüche gegen den Käufer aus der Geschäftsverbindung
unser Eigentum.
5.) Mindestbestellwert
/ Mindermengenzuschlag
Bei Bestellungen unter 150,00 € Warenwert berechnet die Fiberoptic-Solution
GmbH & Co. KG einen Mindermengenzuschlag von 15,00 €
6.) Lieferfristen
Die Lieferungen erfolgen ab Lager oder nach Vereinbarung. Die von
uns genannten Termine und Lieferfristen sind unverbindlich, sofern
nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart.
7.) Rücknahmen
Von uns gelieferte Ware wird nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung
durch uns zurückgenommen. Die Ware muß sich in einwandfreiem
Zustand befinden und Originalverpackt sein. Zurückgenommene
Ware wird abzüglich 15% für Bearbeitungs- und Lagerumschlagskosten
gutgeschrieben. Sonderbestellungen/Sonderanfertigungen sind grundsätzlich
von der Möglichkeit einer Rücknahme ausgeschlossen.
8.) Rücksendungen
Alle Rücksendungen, die nach unserer Zustimmung vorgenommen
werden, reisen auf Gefahr und Kosten des Absenders. Die Sendungen
müssen uns frei von allen Transport- Versicherungskosten, sowie
sonstigen Nebenkosten erreichen. Rücksendungen deren Zustellungen
unfrei erfolgt, werden nicht angenommen.
9.) Erfüllungsort
und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für Lieferung,
Zahlung und Mahnwesen ist 63755 Alzenau.
10.) Schlussbestimmungen
Höhere Gewalt und/oder Arbeitskämpfe befreien
die Vertragspartner für die Dauer der Störung und im Umfang
ihrer Wirkung auch im Verzugsfalle von den Leistungspflichten.
Die Unwirksamkeit einer
der vorstehenden Bestimmungen berührt die Geltung der übrigen
Bestimmungen nicht.
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